Kennen Sie einen Kavalier der Straße?

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Sich selbst beherrschen und anderen helfen – wer so handelt, ist ein „Kavalier der Straße“.

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Verleihungskriterien

Nennen Sie uns Ihren Kavalier der Straße!

Verleihungskriterien können beispielsweise sein:

  • Hilfeleistungen nach Verkehrsunfällen, wenn der zur Auszeichnung Vorgeschlagene selbst nicht schuldhaft beteiligt war.
  • Besonders rücksichtsvolles, partnerschaftliches Verhalten im Straßenverkehr, vor allem gegenüber Schwächeren und Gefährdeten, insbesondere Behinderten, älteren Personen und Kindern.
  • Geistesgegenwärtiges Verhalten, das einen Unfall verhinderte oder dessen Folgen verringern half.
  • Unverzügliche Meldung oder Beseitigung von gefährlichen Verkehrshindernissen.
  • Wirksame Unterstützung bei der Vereitelung von Fällen, in denen Unfallflüchtige sich der Verantwortung zu entziehen versuchen.

Diese Beispiele sollen nur ein Anhaltspunkt dafür sein, was im Sinne der Arbeitgemeinschaft Kavalier der Straße als auszeichnungswürdig gilt. Entscheidend bleibt stets die Würdigung des gesamten Sachverhaltes.